In Südtirol kann der Energiebonus für Bauprojekte nur genutzt werden, wenn der Durchführungs- oder Wiedergewinnungsplan dies ausdrücklich erlaubt.
Damit Gemeinden diesen Bonus anwenden können, müssen sie ihre Baupläne und Rechtspläne anpassen.
Der Gemeindenverband gibt dazu Hinweise und Vorschläge, um die Umsetzung zu erleichtern.