Folgende Abfälle können abgegeben werden:
Wertstoffe | Gebühr |
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Papier | kostenlos |
Karton
| kostenlos |
Glas (Flaschen, Gläser) | kostenlos |
Dosen (aus Metall) | kostenlos |
Pastik (Flaschen und Kanister bis 5 Liter) | kostenlos |
Eisen | kostenlos |
Sperrmüll für Bürger aus der Gemeinde Moos | 30,00 €/m³ |
Altreifen (klein, mittel, groß) für Bürger aus der Gemeinde Moos | 1,00 €, 2,50€, 4,50€/Stück |
Schadstoffe |
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Arzneimittel |
Kosmetikartikel |
Bleibatterien (Autobatterien u. dgl.) |
Ni-Cd Batterien (kleine Batterien - z.B. für Taschenlampen usw.) |
Mineralöl (Motoröl) |
Ölfilter |
Farben und Lacke |
Spraydosen |
Reinigungsmittel |
Chemikalien |
Pestizide |
Tonerabfälle und Druckerpatronen |
Leuchtstoffröhren (Neonröhren u. dgl.) |
Speiseöle und -fette (werden nur im ÖLI-Behälter angenommen) |
Elektrogeräte |
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Kühlschränke und Tiefkühltruhen |
Elektro-Großgeräte (Waschmaschinen, Elektroherde, Staubsauger, u. dgl.) |
Elektro-Kleingeräte |
Fernseher und Monitore |
andere Abfälle |
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Flachglas (Fensterscheiben...) |
Bauschutt und Keramik (in kleinen Mengen) |
Gipskarton |
Hartplastik (Steigen, Kanister über 20 Liter u. dgl.) |
Holz (auch Pressholz und beschichtete Platten) |
Altreifen |
Sperrmüll (Mindestgröße 40 x 40 cm) |
Nicht angenommen werden Milchproduktbehälter (Joghurt, Quark, usw.), Styropor, Kinderspielzeug und Plastiktaschen.
Von den Betrieben werden Baustoffabfälle, Bauschutt, Schadstoffe und Sondermüll wie Batterien, Lacke oder Motoröl nicht mehr angenommen. Diese müssen sich laut Landesbestimmungen an autorisierte Entsorgungsbetreibe wenden.
Was laut Verordnung und Gesetzen nicht angenommen werden darf, muss der Verbraucher zurücknehmen.
Privatpersonen können diese Wertstoffe ohne weitere Begleitscheine abgeben. Betriebe und Händler müssen beim Transport von gefährlichen Stoffen zum Recyclinghof, wie Kühlgeräte, Fernseher und Computer einen Abfallerkennungsschein vorweisen.
Jede Familie kann pro Jahr 1 m³ Sperrmüll oder Holz kostenlos abgeben.
Es ist verboten Restmüll auf dem Recyclinghof zu entsorgen.
Die Anweisungen der Recyclinghof-Wärter sind zu befolgen; die Recyclinghof-Wärter sind nicht für das Abladen der Abfälle zuständig.
Daten für das Ausfüllen des Transportdokumentes für Abfälle RAEE:
Bezeichnung: Recyclinghof "Mörre"
Adresse: Mörre Nr. 40 - 39015 St. Leonhard in Passeier
Ermächtigung Nr. 4878 vom 20.03.2018 der Abt. 29.6 der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol - gültig bis 30.06.2028