Transparente Verwaltung

OIV (Unabhängiges Bewertungsorgan)

 

Verweise auf das Dekret

Art. 10, c. 8, lettera c d.lgs. 33/2013

Aktualisierung

Rechtzeitig


Jahr Titel File
Die Gemeinde verfügt über keinen OIV. Gemäß ANAC-Beschluss Nr. 251 vom 13.06.2023 werden di entsprechenden Aufgaben vom Verantwortlichen der Korruptionsvorbeugung als sogennante "Position mit ähnlichen Aufgaben" wahrgenommen. Download file

Letzte Aktualisierung: 10.07.2023