Transparente Verwaltung

OIV (Unabhängiges Bewertungsorgan)

 

Gesetzliche Grundlage

Art. 10 Abs. 8 Buchst. c), GvD Nr. 33/2013, Beschluss CiVIT Nr. 12/2013

Aktualisierung

Rechtzeitig


Jahr Titel File
2025 Die Gemeinde verfügt über keinen OIV. Gemäß ANAC-Beschluss Nr. 251 vom 13.06.2023 werden di entsprechenden Aufgaben vom Verantwortlichen der Korruptionsvorbeugung als sogenannte "Position mit ähnlichen Aufgaben" wahrgenommen Download file
2024 Die Gemeinde verfügt über keinen OIV. Gemäß ANAC-Beschluss Nr. 251 vom 13.06.2023 werden di entsprechenden Aufgaben vom Verantwortlichen der Korruptionsvorbeugung als sogenannte "Position mit ähnlichen Aufgaben" wahrgenommen Download file
2023 Die Gemeinde verfügt über keinen OIV. Gemäß ANAC-Beschluss Nr. 251 vom 13.06.2023 werden di entsprechenden Aufgaben vom Verantwortlichen der Korruptionsvorbeugung als sogenaNnte "Position mit ähnlichen Aufgaben" wahrgenommen. Download file

Letzte Aktualisierung: 08.07.2025