OIV (Unabhängiges Bewertungsorgan)
Art. 10 Abs. 8 Buchst. c), GvD Nr. 33/2013, Beschluss CiVIT Nr. 12/2013
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Jahr
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Titel
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2025
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Die Gemeinde verfügt über keinen OIV. Gemäß ANAC-Beschluss Nr. 251 vom 13.06.2023 werden di entsprechenden Aufgaben vom Verantwortlichen der Korruptionsvorbeugung als sogenannte "Position mit ähnlichen Aufgaben" wahrgenommen
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2024
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Die Gemeinde verfügt über keinen OIV. Gemäß ANAC-Beschluss Nr. 251 vom 13.06.2023 werden di entsprechenden Aufgaben vom Verantwortlichen der Korruptionsvorbeugung als sogenannte "Position mit ähnlichen Aufgaben" wahrgenommen
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2023
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Die Gemeinde verfügt über keinen OIV. Gemäß ANAC-Beschluss Nr. 251 vom 13.06.2023 werden di entsprechenden Aufgaben vom Verantwortlichen der Korruptionsvorbeugung als sogenaNnte "Position mit ähnlichen Aufgaben" wahrgenommen.
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Letzte Aktualisierung: 08.07.2025