In Südtirol dürfen Landwirte auf ihrem geschlossenen Hof im Landwirtschaftsgebiet bis zu 1.500 m³ Wohnraum bauen. Die Gemeinde muss dabei nicht prüfen, ob die Mindestgröße für landwirtschaftliche Flächen erfüllt ist. Wichtig ist nur, dass der Landschaftsplan eingehalten wird und alle anderen Bauvorgaben stimmen.