Die Person erklärt, dass in dem Gebäude keine Arbeiten oder Nutzungen stattfinden, die laut Gesetz einer Brandschutzkontrolle unterliegen.
Es wird auch bestätigt, dass keine Heizungsanlagen mit einer Leistung zwischen 35 und 116 kW installiert sind oder geplant werden.
Die Erklärung erfolgt unter eigener Verantwortung und kann bei falschen Angaben rechtliche Folgen haben.