14 Brandschutz Erklärung keine Tätigkeiten mit Brandschutzkontrolle

Das Dokument ist eine Eigenerklärung, dass im betreffenden Gebäude keine brandschutzpflichtigen Tätigkeiten oder größeren Heizungsanlagen geplant oder betrieben werden.

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Veröffentlichungsdatum

08.06.2024

Beschreibung

Die Person erklärt, dass in dem Gebäude keine Arbeiten oder Nutzungen stattfinden, die laut Gesetz einer Brandschutzkontrolle unterliegen.
Es wird auch bestätigt, dass keine Heizungsanlagen mit einer Leistung zwischen 35 und 116 kW installiert sind oder geplant werden.
Die Erklärung erfolgt unter eigener Verantwortung und kann bei falschen Angaben rechtliche Folgen haben.

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Veröffentlichungsdatum

08.06.2024

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Zuletzt aktualisiert: 08.07.2025, 15:58 Uhr