Wer in der Gemeinde bauen oder umbauen will, muss eine sogenannte Eingriffsgebühr bezahlen. Die Höhe dieser Gebühr richtet sich nach verschiedenen Faktoren, zum Beispiel nach den Baukosten und dem Zweck des Bauvorhabens. Es gibt genaue Regeln, wie die Gebühr berechnet wird, und in manchen Fällen sind Ermäßigungen oder Befreiungen möglich.