Verordnung betreffend die Festsetzung und Einhebung der Eingriffsgebühr

Die Verordnung legt fest, wie in der Gemeinde Moos in Passeier die Eingriffsgebühr für Bauprojekte berechnet, festgesetzt und eingehoben wird.

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Veröffentlichungsdatum

14.09.2023

Beschreibung

Wer in der Gemeinde bauen oder umbauen will, muss eine sogenannte Eingriffsgebühr bezahlen. Die Höhe dieser Gebühr richtet sich nach verschiedenen Faktoren, zum Beispiel nach den Baukosten und dem Zweck des Bauvorhabens. Es gibt genaue Regeln, wie die Gebühr berechnet wird, und in manchen Fällen sind Ermäßigungen oder Befreiungen möglich.

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Veröffentlichungsdatum

14.09.2023

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Zuletzt aktualisiert: 08.07.2025, 11:28 Uhr