Verordnung für Volksbefragungen

Die Verordnung regelt Volksbefragungen in Moos in Passeier.

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Veröffentlichungsdatum

17.11.2005

Beschreibung

Die Verordnung beschreibt, wie Bürger in Moos in Passeier Volksbefragungen initiieren und durchführen können. Es werden die Verfahren zur Einreichung von Anträgen, zur Sammlung von Unterschriften und zur Durchführung der Abstimmung festgelegt. Die Verordnung enthält auch Regeln zur Bekanntmachung, Durchführung und Auswertung der Volksbefragungen.

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Kontakt

Meldeamt

HEILIGBICHL 5, 39013 MOOS IN PASSEIER+39 0473 861102birgit.pichler@moosip.bz.it

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application/pdf

Lizenz

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

17.11.2005

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Zuletzt aktualisiert: 08.07.2025, 11:15 Uhr