Steuersätze für die Gebäude - Tätigkeit "Urlaub auf dem Bauernhof"

Ab dem Jahr 2025 wurden die Steuersätze für die Gebäude, welche für die Tätigkeit „Urlaub auf dem Bauernhof“...

Veröffentlichungsdatum:

07.05.2025

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Beschreibung

Ab dem Jahr 2025 wurden die Steuersätze für die Gebäude, welche für die Tätigkeit „Urlaub auf dem Bauernhof“ (UaB) verwendet werden, per Landesgesetz (Artikel 9 Absatz 4 Landesgesetz Nr. 3/2014) festgelegt. Die Gemeinde Moos in Passeier ist eine Gemeinde, deren gesamtes Gebiet als strukturschwaches Gebiet gemäß BLR Nr. 887/2023, Anhang B) eingestuft ist. Demnach werden für die „Urlaub auf dem Bauernhof“-Gebäude nachfolgende Steuersätze angewandt: für Gebäude der UaB-Betriebe mit bis zu 74 Erschwernispunkten wird der Steuersatz von 0,3 % angewandt, die Gebäude der UaB-Betriebe mit mindestens 75 Erschwernispunkten sind befreit.

Kontakt

Steueramt

HEILIGBICHL 5, 39013 MOOS IN PASSEIER+39 0473 861107erika.goegele@moosip.bz.it

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Zuletzt aktualisiert: 07.05.2025, 13:35 Uhr

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