Kindergartengebühr
Die Besuchergebühr für ein Kind ist € 35,00 monatlich. Besuchergebühr für das zweite Kind aus derselben Familie € 20,00 monatlich. Ab dem 3. Kind aus derselben Familie entfällt die Besuchergebühr.
Alle Eltern, welche zu Kindergartenbeginn ein Kind in den Kindergarten eingeschrieben haben, sind verpflichtet, eine halbe Monatsgebühr zu bezahlen, auch wenn im Nachhinein auf den Besuch des Kindergartens verzichtet wird.
Definitive Abmeldungen vom Kindergartenbesuch sind innerhalb 30. April des jeweiligen Kindergartenjahres jederzeit möglich. Die Abmeldungen müssen von den Eltern schriftlich in der Gemeinde innerhalb 2 Wochen nach Abmeldedatum eingehen. Endet der Kindergartenbesuch innerhalb des 15. eines Monats, sind 50% der Gebühr zu bezahlen, nach dem 15. eines Monats ist die gesamte Monatsgebühr zu bezahlen.
Abmeldungen für die Monate Mai und Juni werden nur aus Krankheitsgründen oder Wohnsitzwechsel akzeptiert, belegt durch ein ärztliches Zeugnis, ansonsten wird die Gebühr bis Ende des Kindergartenjahres verrechnet.
Abwesenheiten mit Mindestdauer von einem Monat aus Krankheitsgründen, belegt durch einen ärztlichen Bescheid, berechtigen zur Befreiung von der entsprechenden Monatsgebühr. Die Befreiung der Gebühr ist auch berechtigt bei einem COVID 19 Fall bzw. bei damit zusammenhängender Quarantäne.
Für Neuanmeldungen gilt: beginnt der Kindergartenbesuch vor dem 15. eines Monats, ist die gesamte Monatsgebühr zu bezahlen, beginnt der Kindergartenbesuch nach dem 15. des Monats, sind 50% der Monatsgebühr zu bezahlen.