Sofern um eine beglaubigte Kopie angesucht wird, sind 2 Stempelmarken zu jeweils 16 Euro geschuldet (1 Stempelmarke für den Antrag und 1 Stempelmarke für die Maßnahme, falls nicht befreit). Die Fälle, in denen keine Stempelsteuer geschuldet ist, sind direkt im Online-Dienst, der auf dieser Seite zur Verfügung gestellt wird, angegeben.
Die Einzahlung ist verpflichtend und wird mit vorher bei den ermächtigten Verkaufsstellen gekauften Stempelmarken entrichtet, indem die entsprechenden Seriennummern im Online- Antragsformular angegeben werden. Die Originale der verwendeten Stempelmarken müssen entwertet und aufbewahrt werden.
Die Einsichtnahmegebühr für das Heraussuchen von Unterlagen betreffend laufende und im Archiv aufbewahrte Bauakten beträgt 20,00 €.